Ines Kupka

Tabubruch der CDU im Bautzner Kreistag LINKE zweifelt an Rechtmäßigkeit des Beschlusses. Landrat Witschas muss Widerspruch einlegen!

Der in der Kreistagssitzung am 12.12.2022 mit den Stimmen eines Großteils der CDU-Fraktion beschlossene AfD-Antrag zu Asyl und Migration (DS 3÷0172÷22) könnte nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Bautzen rechtswidrig sein. Die Fraktion hat deshalb einen entsprechenden Prüfauftrag ans Rechts- und Kommunalamt des Landkreises gestellt. Ein Hinzuziehen der Rechtsaufsichtsbehörde, der Landesdirektion Sachsen, wird ebenfalls vorbereitet. Mit dem angehängten Schreiben fordert die Fraktion nun den Landrat auf, dem Beschluss nach § 48 Absatz 2 SächsLKrO zu widersprechen. Danach muss der Landrat einem Beschluss binnen zwei Wochen nach Beschlussfassung widersprechen, wenn dieser rechtswidrig  ist. Der Beschluss muss dann neu beraten werden.

Ines Enns, Kreisrätin der Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Bautzen erklärt dazu: Aus unserer Sicht bestehen erhebliche Zweifel, dass der Beschluss rechtmäßig ist. Denn die Festlegung der Integrationsleistungen für Asylsuchende und Geduldete liegen in der Kompetenz des Landes und nicht des Landkreises. Bei der Umsetzung ist der Landkreis ausführende Behörde und an gesetzliche Bestimmungen gebunden. Um einen rechtswidrigen Beschluss zu verhindern, fordern wir den Landrat auf, dem Beschluss zu widersprechen und damit eine umfassende rechtliche Prüfung zu ermöglichen. Dies ist aus unserer Sicht seine Pflicht, um negative Folgen für den Landkreis abzuwenden und der individuellen Situation von Asylbewerber:innen gerecht zu werden.